Schritt für Schritt zur Umsetzung
06.04.2022
Masterplan
Im September 2021 haben der Stadtrat und die Grundeigentümer vereinbart, zugunsten einer zukunftsfähigen baulich-räumlichen Entwicklung des «Gevierts Ahornpark» einen städtebaulichen Studienauftrag durchzuführen. Im Vorfeld wurde zusammen mit «Hosoya Schäfer Architects» ein Masterplan erarbeitet, der sich mit den Themen Bebauungsstruktur, Gebäudevolumen, Hochhausstandorten sowie öffentlichen Grünanlagen auseinandersetzt. Der Masterplan, welcher im März 2021 vom Stadtrat der Stadt Zug für die weitere Bearbeitung bestätigt wurde, dient als Ideenstudie für das Studienverfahren und die private Mitwirkung.
28.02.2022
Mitwirkung
Um interessierte Bewohner/innen, Grundeigentümer/innen und Organisationen aus der Nachbarschaft frühzeitig in den Entwicklungsprozess einzubinden, findet vor dem Studienauftrag eine öffentliche Mitwirkungsveranstaltung statt. Die Mitwirkung erfolgt gemäss der Anforderungen des kantonalen Planungs- und Baugesetzes, welches für die Schaffung von Bebauungsplänen den Einbezug der Bevölkerung vorsieht. Die Erkenntnisse der Mitwirkung werden im Synthesebericht veranschaulicht. Sie sind der Nährboden für ausgewogene und innovative Projektideen. Weiter bilden sie eine wichtige Grundlage für die anschliessenden Planungsschritte. Der Synthesebericht fast zudem die wichtigsten Informationen zum Bauvorhaben zusammen.
06.04.2022
Städtebaulicher Studienauftrag
Unter Einbezug der Erkenntnisse aus der Mitwirkungsveranstaltung startet im Frühjahr 2022 ein selektiver städtebaulicher Studienauftrag. Für diesen werden qualifizierte Planungsteams aus den Bereichen Städtebau, Architektur und Landschaftsarchitektur verschiedene Projektideen zur Bebauung und den Freiräumen entwickeln. Ein Gremium, bestehend aus externen FachexpertInnen, den GrundeigentümervertreterInnen und der Stadt Zug beurteilt die eingereichten Projekte und wählt eines zur weiteren Bearbeitung aus.
Richtprojekt
Das Siegerprojekt des städtebaulichen Studienauftrags wird zu einem Richtprojekt weiterbearbeitet, welches als Grundlage für die Erarbeitung des Bebauungsplans dient.
Bebauungsplan
Basierend auf dem Richtprojekt wird unter Federführung der Abteilung Stadtplanung ein ordentlicher Bebauungsplan erarbeitet. Weist ein Bebauungsplan wesentliche Vorzüge, wie eine besonders gute architektonische Gestaltung der Bauten und Anlagen sowie der Freiräume und eine besonders gute städtebauliche Einordnung in das Siedlungs- und Landschaftsbild auf, so kann von den Vorgaben der Bauordnung abgewichen werden. Bebauungspläne werden vom Grossen Gemeinderat beschlossen und vom Regierungsrat genehmigt. Es besteht die Möglichkeit einer Volksabstimmung mittels Referendum sowie die Beschreitung des Rechtswegs.
Projektierung
Nachdem mit dem Bebauungsplan die baurechtlichen Rahmenbedingungen definiert sind, können die Grundeigentümer mit der konkreten Planung der Gebäude und der Freiräume starten. Die Grundeigentümer entwickeln ihre Grundstücke selbst oder indem sie Architekturwettbewerbe ausloben, um ein geeignetes Projekt zu bekommen. Die Projekte werden zur Erlangung einer Baubewilligung bei den öffentlichen Behörden eingereicht.
Umsetzung
Der Startschuss für die Umsetzung eines Projekts ist von vielen Faktoren abhängig und kann von Grundstück zu Grundstück verschieden sein. Ein Faktor können zum Beispiel bestehende Bauten sein, die am Ende ihres Lebenszyklus angelangt sind und so bald wie möglich ersetzt werden sollen. Andere Projekte wiederum sind davon abhängig, wann ihre Ersatzstandorte fertiggestellt sind. Was das Geviert «Ahornpark» betrifft: Hier wird durch die sorgfältige Planung der Grundeigentümer sowohl die Qualität als auch die Zugänglichkeit des Gevierts gewährleistet sein. Und zwar unabhängig des zeitlichen Fortschreitens der einzelnen Bauten und zu jeder Zeit. Dabei nimmt der gemeinsame, öffentlich nutzbare Freiraum eine wichtige Rolle ein.